Wiederkehrende Überprüfung nach §82b GewO

Entsprechend dem § 82b der Gewerbeordnung ist jede gewerberechtliche Betriebsanlage alle fünf Jahre wiederkehrend zu überprüfen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss dieser gesetzlichen Prüfpflicht unaufgefordert nachkommen. Eine gesonderte Aufforderung durch die Gewerbebehörde ist nicht erforderlich.

Wir beraten Sie gerne, wie diese Überprüfung für Ihren Betrieb erfolgen kann bzw. können Ihnen nach Bedarf auch die passenden Experten vermitteln, welche diese Überprüfung in Ihrem Betrieb vornehmen können. Im Rahmen der Überprüfung werden nicht nur etwaige Mängel aufgezeigt, sondern gemeinsam Lösungsvorschläge zur Mängelbehebung erarbeitet.

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