Unterweisung Ihrer Mitarbeiter durch unsere Experten

Arbeitnehmer sind lt. Arbeitnehmerschutzgesetz über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ausreichend zu informieren und über Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend zu unterweisen. Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Idealerweise findet die Unterweisung in Ihrem Unternehmen statt sodass Theorie und Praxis optimal kombiniert werden. Sinnvollerweise passen wir die Unterweisungen an die Tätigkeitsbereiche in Ihrem Unternehmen an. Diese klären wir in einem persönlichen Vorgespräch ab – im Idealfall kombiniert mit einer kurzen Begehung in Ihrem Betrieb.

Ziele:

Die Rechtssicherheit des Unternehmens. Die Belegschaft ist entsprechend der individuellen Anforde-rungen der einzelnen Tätigkeitsbereiche im Betrieb unterwiesen

Zielgruppe:

Alle Mitarbeiter

Inhalte:
  • Pflichten rund um das Thema Arbeitnehmerschutz
  • Ergonomie
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Verhalten im Brandfall
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  • U.v.m.
Methoden:Vortrag und praktische BeispieleDauer:nach Bedarf

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