Hubstaplerkurs

Ausbildung gemäß §62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBI Nr.:450/1994 und der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten BGBI Nr.:441/1975 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Stapler.

Ziele:

Sie erlernen in theoretischen und praktischen Übungseinheiten gemäß § 6 der Fachkenntnis-verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007, welche zum Führen von Hubstaplern nachzuweisen ist, die erforderlichen Voraussetzungen.

Zielgruppe:

MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens
(max. 18 TeilnehmerInnen pro Gruppe)

Inhalte:
  • Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern
  • Sicherheitseinrichtungen von Staplern sowie Betrieb und Wartung von Hubstaplern
  • Betrieb und Wartung von Hubstaplern
  • Praktische Bedeutung von Staplern
  • Fahren und Arbeiten mit dem Hubstapler
  • ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
  • Prüfung und Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Hubstaplerführerausweises
Methoden:Theorie, Praxis, PrüfungDauer:lt. Verordnung vom 01.02.2007 (Theorie: 17,5 Std.; Prüfung: 2 Std.; Praxis: 1 Std/TN)

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