Hubstaplerkurs
Ausbildung gemäß §62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBI Nr.:450/1994 und der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten BGBI Nr.:441/1975 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Stapler.
Ziele:Sie erlernen in theoretischen und praktischen Übungseinheiten gemäß § 6 der Fachkenntnis-verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007, welche zum Führen von Hubstaplern nachzuweisen ist, die erforderlichen Voraussetzungen.
Zielgruppe:MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens
(max. 18 TeilnehmerInnen pro Gruppe)
- Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
- Aufbau und Arbeitsweise, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern
- Sicherheitseinrichtungen von Staplern sowie Betrieb und Wartung von Hubstaplern
- Betrieb und Wartung von Hubstaplern
- Praktische Bedeutung von Staplern
- Fahren und Arbeiten mit dem Hubstapler
- ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
- Prüfung und Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Hubstaplerführerausweises