Sachkunde für Giftbeauftragte und Giftbezieher

Giftbeauftragte und ihre Stellvertreter, die nach Chemikaliengesetz (§ 44 ChemG) zu bestellen sind, müssen fachlich qualifiziert sein. Auch Giftbezugsbewilligungen nach § 42 ChemG dürfen nur an sachkundige Antragsteller erteilt werden. Dieser Kurs für Giftbeauftragte und Giftbezieher mit Prüfung gilt zusammen mit einem Erste-Hilfe-Kurs als Sachkundenachweis und ist somit eine anerkannte Grundausbildung nach Giftverordnung 2000.

Ziele:
  • Kenntnis aller Anforderungen für die Umsetzung der Giftverordnung im Betrieb
  • Sicherstellung des sachgerechten Umgangs mit Giften im Betrieb zur Sicherstellung von Umwelt- und Anwenderschutz
  • Erlangung des Sachkundennachweis für die Giftbezugslizenz bzw. Giftbeauftragtenfunktion
Zielgruppe:

Mitarbeiter von Betrieben, die giftige oder sehr giftige Stoffe herstellen oder in Verkehr setzen. Personen, welche zum Giftbeauftragten bestellt werden bzw. wurden. Personen, die einen Antrag auf die Erteilung einer Giftbezugsbewilligung (Giftbezugsschein, Giftbezugslizenz) stellen und die Sachkunde nachweisen müssen. Personen, die mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, insbesondere mit Giften, zu tun haben.

Inhalte:
  • Gesetze und Vorschriften
  • Die Funktion des Giftbeauftragten, Verantwortung und Zuständigkeiten, Meldungen
  • Grundlagen der Physik und Chemie
  • Grundlagen der Toxikologie
  • Anwenderschutz
  • Informationsquellen
  • Praktische Übungen und Prüfung
Methoden:Vortrag, Gruppenarbeiten und praxisnahe Übungen sowie PrüfungDauer:3,5 Tage

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