REACH-Verordnung – Übersicht über das Chemikalienrecht

Die REACH-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1907/2006) ist die zentrale Vorschrift zu Chemikalien in der EU. Sie stellt an die Verantwortlichen für die Herstellung, den Import, die Vermarktung und Verwendung von Chemikalien hohe Anforderungen, die über die vorher üblichen chemikalien-rechtlichen Verpflichtungen deutlich hinausgehen. Bei diesem Seminar werden neben aktuellen Informationen zur REACH-Verordnung auch die CLP-Verordnung und weitere EU-Verordnungen, das geltende Chemikaliengesetz 1996, Verbote und Beschränkungen von Chemikalien sowie die Regelungen für Gifte und für das Sicherheitsdatenblatt dargestellt.
(Bildungsveranstaltung im Sinne des § 83 (8) ASchG; anrechenbar als Weiterbildung gem. § 77 Z 5 ASchG – 2 VÖSI-Punkte für den Weiterbildungsnachweis für SFK)

Ziele:
  • Kenntnis zur rechtskonformen Umsetzung der REACH-Verordnung im eigenen Betrieb
  • Überblick über die aktuellen Verordnungen im Chemikalienrecht und Interpretation für die eigenen betrieblichen Aufgabenstellungen
Zielgruppe:

Händler sowie Hersteller und Importeure von chemischen Erzeugnissen, Produktmanager, Einkäufer, Giftbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte

Inhalte:
  • Kurzdarstellung der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Verbote)
  • REACH-Umsetzung – aktuelles Chemikalienrecht
  • Aktuelle Pflichten im Umgang mit Chemikalien
  • EU-Chemikalienagentur (Vorgehensweisen und Leitfäden)
  • Weitere ergänzende EU-Verordnungen
Methoden:Vortrag, Gruppenarbeiten, Präsentationen und RollenspieleDauer:1 Tag

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