Krankurs (über 30t)
--Führen von sonstigen Lauf-Bock-Portalkranen, Säulen- und Wandschwenkkranen über 30 Tonnen--
In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen.
Ziele:Sie eignen sich die Fachkenntnisse, die gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007 zum Führen von Lauf-, Bock- und Portalkränen, Säulendreh- und Wandschwenkkränen über 30mt notwendig sind, an.
Zielgruppe:MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens
(max. 18 Teilnehmer)
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- Unfallverhütung und Verhalten bei Unfällen
- Aufbau und Arbeitsweise von Kranen
- Ausrüstung von Kranen und Tragmitteln
- Lastaufnahme- und Anschlagmittel allgemein
- Gewichtsermittlung, Schwerpunkt, Standsicherheit
- Elektrische und mechanische Grundbegriffe
- Sicherheitseinrichtungen und Rechtsforschriften
- Kran- und Kranbahnreperatur
- Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Kranen
- ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
- praktische Übungen