Krankurs (über 30t)

--Führen von sonstigen Lauf-Bock-Portalkranen, Säulen- und Wandschwenkkranen über 30 Tonnen--

In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen.

Ziele:

Sie eignen sich die Fachkenntnisse, die gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007 zum Führen von Lauf-, Bock- und Portalkränen, Säulendreh- und Wandschwenkkränen über 30mt notwendig sind, an.

Zielgruppe:

MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens
(max. 18 Teilnehmer)

Inhalte:
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers
  • Unfallverhütung und Verhalten bei Unfällen
  • Aufbau und Arbeitsweise von Kranen
  • Ausrüstung von Kranen und Tragmitteln
  • Lastaufnahme- und Anschlagmittel allgemein
  • Gewichtsermittlung, Schwerpunkt, Standsicherheit
  • Elektrische und mechanische Grundbegriffe
  • Sicherheitseinrichtungen und Rechtsforschriften
  • Kran- und Kranbahnreperatur
  • Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Kranen
  • ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
  • praktische Übungen
Methoden:Theorie, Praxis, PrüfungDauer:Laut Verordnung vom 01.02.2007: (Theorie: 20,5 Std. ; Prüfung: 2 Std.; Praxis: 0,5 Stunde/TN; frei gestaltbare Übungen: 2,5 Std.)

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