Krankurs (bis 30t)

Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wand- Schwenkkranken bis 30t

Ausbildung gemäß §62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBI Nr.: 450/1994 und der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für die Bedienung von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulen-dreh- und Wandschwenkkranen.

Ziele:

Sie eignen sich die Fachkenntnisse, die gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007 zum Führen von Lauf-, Bock- und Portalkränen, Säulendreh- und Wandschwenkkränen notwendig sind, an.

Zielgruppe:

MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens
(max. 18 TeilnehmerInnen pro Gruppe) 

Inhalte:
  • Grundbegriffe der Mechanik und der Elektrotechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise von Kranen
  • Mechanische und elektrische Ausrüstung von Kranen, Tragmittel
  • Sicherheitseinrichtungen von Kranen sowie Betrieb und Wartung von Kranen
  • Verständigungszeichen beim Kranbetrieb
  • Lastaufnahmemittel und Anhängen von Lasten
  • ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften sowie sonstige Rechtsvorschriften
  • Normen und Richtlinien die für eine sichere Durchführung von Kranarbeiten in Betracht kommen
  • Praktische Bedienung von Kranen
  • Prüfung und Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Kranführerausweises
Methoden:Theorie, Praxis, PrüfungDauer:laut Verordnung vom 01.02.2007: 14 Stunden

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