Industrieklettern Teil II Ausbildung zur Höhenfachkraft

Die Ausbildung entspricht den österreichischen Gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem §6 BauV und dem internationalen Standard ISO 22846-1 und ISO 22846-2 sowie dem deutschen BGI 772.

Ziele:

Selbständig mit zweiter Höhenfachkraft Arbeiten in Höhen durchführen und Baustellen einrichten.

Zielgruppe:

Reinigungskräfte und Facharbeiter und Reinigungsfachkräfte welche an hohen, exponierten Stellen arbeiten. Voraussetzungen: Abgeschlossenes 18. Lebensjahr, körperliche und geistige Eignung für Arbeiten in Höhen; erfolgreicher Abschluss „Ausbildung zum Höhenfacharbeiter“.

Inhalte:
  • Anschlagpunkte setzen
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Erweiterte Knotenkunde
  • Erweiterter Seileinbau und Seilschutz
  • Fortgeschrittene Rettungstechniken
  • Flaschenzugtechnik
  • Horizontale Zugangstechniken
  • Höhenrettungspläne, Freigabescheine
Methoden:Theorie und praktische ÜbungenDauer:44 Stunden

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