Industrieklettern Teil II Ausbildung zur Höhenfachkraft
Die Ausbildung entspricht den österreichischen Gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem §6 BauV und dem internationalen Standard ISO 22846-1 und ISO 22846-2 sowie dem deutschen BGI 772.
Ziele:Selbständig mit zweiter Höhenfachkraft Arbeiten in Höhen durchführen und Baustellen einrichten.
Zielgruppe:Reinigungskräfte und Facharbeiter und Reinigungsfachkräfte welche an hohen, exponierten Stellen arbeiten. Voraussetzungen: Abgeschlossenes 18. Lebensjahr, körperliche und geistige Eignung für Arbeiten in Höhen; erfolgreicher Abschluss „Ausbildung zum Höhenfacharbeiter“.
Inhalte:- Anschlagpunkte setzen
- Gesetzliche Grundlagen
- Erweiterte Knotenkunde
- Erweiterter Seileinbau und Seilschutz
- Fortgeschrittene Rettungstechniken
- Flaschenzugtechnik
- Horizontale Zugangstechniken
- Höhenrettungspläne, Freigabescheine