Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Für die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und Rates vom Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen anzuwenden. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer genaue Kenntnis über den Notifizierungsantrag, die Einwendungsmöglichkeiten des BMLFUW, Ausfuhrverbote, die neuesten Entscheidungen des EuGH und der Höchstgerichte, insbesondere zu folgenden Schwerpunkten: Nebenprodukte, Abfall, Verwertung und Beseitigung, effiziente Zusammenarbeit mit Behörden, hilfreiche Unterlagen, kosten- und zeitsparende Details.

Ziele:
  • Praxisorientierter Überblick zur grenzüberschreitende Abfallverbringung
  • Kenntnis zu den relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmung auf nationaler und internationaler Ebene in der Abfallverbringung
Zielgruppe:

Betriebliche Beauftragte in Unternehmen, die im Bereich der Abfallwirtschaft tätig sind sowie in der chemische Industrie; Abfallbeauftragte

Inhalte:
  • Abgrenzung Abfall – Produkt bzw. Nebenprodukte
  • Einstufung und Zuordnung von Abfällen zu nationalen und internationalen Abfallcodes
  • Behördliche Bestimmungen und verwaltungsrechtliche Verfahren
  • Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der EU (zur Verwertung, Beseitigung)
  • Ausfuhr von Abfällen in die EU und in Drittstaaten – Bestimmungen und Vorgaben
  • Praktische Durchführung von Notifizierungsverfahren
  • Effiziente Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
  • Überprüfung der technischen Voraussetzungen von Abfallanlagen
  • Überprüfung und Festsetzung von Sicherheitsleistungen
  • Plausibilitätsprüfung von Feststellungsbescheiden betreffend Abfalleigenschaften
  • Ausstufung von gefährlichen Abfällen aus technischer Sicht
Methoden:Vortrag, Diskussion von Fallbeispielen und praxisnahe ÜbungenDauer:2 Tage

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