Gewerbeordnung – wiederkehrende Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung

Entsprechend dem § 82b der Gewerbeordnung ist jede gewerberechtliche Betriebsanlage alle fünf Jahre wiederkehrend dahingehend zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen), ob sie dem Genehmigungsbe-scheid und ALLEN sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss dieser gesetzlichen Prüfpflicht erfüllen. Bei sich laufend ändernden gesetzlichen Bestimmungen eine Herausforderung. Sie kennen diese Herausforderung ausreichend genau? Wenn nicht, dann lernen Sie bei unserem Seminar alle wesentlichen Bestimmungen.

Ziele:

Prüfinhalte des §82b der Gewerbeordnung kennen und umsetzen können

Zielgruppe:

Betriebsleiter; Geschäftsführer

Inhalte:
  • Grundlagen der Gewerbeordnung, speziell des §82b
  • die wichtigsten gewerberechtlichen Verordnungen
  • Was muss eine Prüfbescheinigung mind. enthalten?
  • Wer darf prüfen?
  • Beispiele
Methoden:Vorträge; prakt. Beispiele und ÜbungenDauer:1 Tag

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