Gewerbeordnung – wiederkehrende Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung
Entsprechend dem § 82b der Gewerbeordnung ist jede gewerberechtliche Betriebsanlage alle fünf Jahre wiederkehrend dahingehend zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen), ob sie dem Genehmigungsbe-scheid und ALLEN sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss dieser gesetzlichen Prüfpflicht erfüllen. Bei sich laufend ändernden gesetzlichen Bestimmungen eine Herausforderung. Sie kennen diese Herausforderung ausreichend genau? Wenn nicht, dann lernen Sie bei unserem Seminar alle wesentlichen Bestimmungen.
Ziele:Prüfinhalte des §82b der Gewerbeordnung kennen und umsetzen können
Zielgruppe:Betriebsleiter; Geschäftsführer
Inhalte:- Grundlagen der Gewerbeordnung, speziell des §82b
- die wichtigsten gewerberechtlichen Verordnungen
- Was muss eine Prüfbescheinigung mind. enthalten?
- Wer darf prüfen?
- Beispiele