Gesetzliche Arbeitsmittelüberprüfungen

Viele Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für sie vorgesehenen Prüfungen durchgeführt wurden und auch keine Mängel festgestellt wurden, die eine Weiterverwendung verbieten. Die erforderliche Qualifikation der PrüferInnen ergibt sich aus der Komplexität des Arbeitsmittels, der Prüfung und der Gefährlichkeit des Arbeitsmittels. Die wiederkehrende (jährliche) bzw. die Prüfung nach Aufstellung kann in vielen Fällen durch geeignete fachkundige Personen erfolgen. Für alle Arten von Prüfungen sind die Mindestanforderungen für den Inhalt festgelegt. Prüfungen sind mittels Prüfbefund schriftlich zu dokumentieren.

Ziele:

Kenntnisse der Prüfungen gemäß §8 bzw. §10 AM-VO)

Zielgruppe:

fachkundige Personen; Sicherheitsfachkräfte

Inhalte:
  • Grundlagen der AM-VO
  • Grundlagen der häufig in Verwendung stehenden zu prüfenden Arbeitsmittel (Tore, Hubstapler, Hebezeuge, Hebebühnen,…)
  • Mindestinhalte der Prüfung gemäß AM-VO
  • Mindestinhalte des Prüfbefundes
  • Prakt. Beispiele
Methoden:Vortrag und PraxisübungenDauer:auf Anfrage 2 Tage

Anfrage versenden