Arbeitsplatzevaluierungen psychische Belastung
Die Evaluierung der Arbeitsplätze ist lt. Arbeitnehmerschutzgesetz vorgeschrieben. Die Erfassung der psychischen Belastungen ist Teil der Evaluierung. Wir beraten Sie wie Sie dieses Projekt – effektiv und sinnvoll und individuell angepasst an Ihr Unternehmen organisieren. Durch das Projekt erreichen Sie sowohl Rechtssicherheit als auch Minimierung der Belastungen im Arbeitsumfeld.
Unsere Fachexperten (u.a. AMED, APSY, SFK,…) unterstützen Sie bei diesem Projekt punktgenau wo es erforderlich ist und binden wenn gewünscht Ressourcen aus Ihrem Unternehmen ein (zb Ihre eigenen Präventivkräfte,…).
Die Umsetzung von verhältnisorientierten Maßnahmen ist Teil der Evaluierung der psych. Belastungen. Anhand der Befragungsergebnisse und idealerweise auch der Inputs Ihrer Mitarbeiter erstellen wir mit Ihnen einen wirksamen Maßnahmenplan.