Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit mit der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße oder auf der Schiene zusammenhängt, hat einen Gefahrgutbeauftragten mit gültigem Schulungsnachweis zu bestellen. Dieser ist auch zu benennen, wenn das Unternehmen nur mit dem Be- oder Entladen bzw. mit dem Verpacken und Befüllen von gefährlichen Gütern zu tun hat. Im Seminar lernen die Teilnehmer die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten kennen. Dazu zählen unter anderem die Beratung des Unternehmens, die Schulung der Mitarbeiter und die Prüfung, ob die Vorschriften eingehalten werden.
(Diese Ausbildung erfolgt gemäß § 11 GGBG und GGBV Novelle i. d. g. F.)
- Kenntnis zu den Aufgaben und Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten
- Ausübung der Funktion des Gefahrgutbeauftragten im Betrieb sowie rechtskonforme Umsetzung der betrieblichen Aufgabenstellungen in der Gefahrgutbeförderung sowie beim Be- und Entladen von Gefahrgut
Personen, welche die Funktion des Gefahrgutbeauftragten ausüben bzw. übernehmen sollen
Inhalte:- Gefahrgutbeförderungsgesetz - Grundlagen und Anforderungen des ADR
- Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten und Organisation im Betrieb
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Beförderungspapieren, Verpackungsvorschriften sowie Aufschriften und Gefahrzettel
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Sofortmaßnahmen sowie bei Berichtserstellung Unfällen und Zwischenfällen
- Anforderungen an den Gefahrguttransport in Bezug auf bahnspezifische Vorschriften
- RID-Vorschriften mit ihren Besonderheiten und praktische Umsetzung des RID