Ausbildung zum Abfallbeauftragten
Alle Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen und der Behörde bekannt zu geben. Im Rahmen dieser Ausbildung erhalten die Teilnehmer die erforderliche Qualifikation, um diese Rolle in Ihrem Betrieb wahrnehmen zu können. Begleitend dazu werden die Vorteile einer effektiven und effizienten Abfallwirtschaft vermittelt.
Ziele:- Erhalt der erforderlichen Qualifikation, um als Abfallbeauftragter tätig werden zu können
- Erlangung fundierter Fachkenntnisse für die Arbeit als Abfallbeauftragter
- Sicherstellung einer rechtskonforme und sichere Beseitigung von Abfall im eigenen Betrieb
Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die zum Abfallbeauftragten bestellt werden bzw. für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen zuständig sind
Inhalte:- Aufgaben und Pflichten des Abfallbeauftragten
- Rechtliche Anforderungen im Bereich Abfallwirtschaft
- Nutzen der Trennung und Verwertung betrieblicher Abfälle
- Gefahrstoffe und Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Praxis der betrieblichen Abfallwirtschaft