Ausbildung zum Abfallbeauftragten-Stellvertreter
Alle Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen und der Behörde bekannt zu geben. Im Rahmen dieser Ausbildung erhalten die Teilnehmer die erforderliche Qualifikation, um die Rolle als Stellvertreters des Abfallbeauftragten im Betrieb wahrnehmen zu können.
Ziele:- Erhalt der erforderlichen Qualifikation, um als Stellvertreter des Abfallbeauftragter tätig zu werden
- Erlangung der wesentlichsten rechtlichen und praktischen Kenntnisse zur Abfallwirtschaft
- Unterstützung der rechtskonformen und sichere Beseitigung von Abfall im eigenen Betrieb
Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die zum Abfallbeauftragten bestellt werden bzw. für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen zuständig sind
Inhalte:- Aufgaben und Pflichten des Abfallbeauftragten
- Grundlagen zur Abfallwirtschaft und damit verbunden rechtlichen Anforderungen
- Klassifizierung, Behandlung und Verwertung betrieblicher Abfälle
- Praxis der betrieblichen Abfallwirtschaft